Ihr Vorteil als privater Auftraggeber - keine Umsatzsteuer
Als freiberuflicher Immobiliensachverständiger im Nebenerwerb nutze ich die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
Das bedeutet für Sie als privater Auftraggeber:
Mein Honorar ist umsatzsteuerfrei – Sie zahlen nur den vereinbarten Betrag, ohne zusätzliche 19% Umsatzsteuer.
Ihre Vorteile im Überblick:
Beispiel – Vergleich mit einem umsatzsteuerpflichtigen Anbieter:
Ihre Ersparnis in diesem Beispiel: 190 €
Bei einem Netto-Honorar von 2.000 € sind es bereits 380 €, die Sie sparen!
Sie bekommen also die gleiche Qualität - zu besseren Konditionen.
Gerne bespreche ich kostenfrei mit Ihnen persönlich, welche Bewertungsart für Ihre Situation geeignet ist.
Anschließend erhalten Sie ein transparentes individuelles unverbindliches Angebot.
Ausführliche Ausarbeitung und Berechnungen gemäß den Vorgaben der zum Wertermittlungsstichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Es findet eine Innen- und Außenbesichtigung durch den Sachverständigen statt.
ab 1.190 €*
(inkl. Objektbesichtigung)
Berechnung gemäß den Vorgaben der zum Wertermittlungsstichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Verzichtet wird auf eine ausführliche textliche Ausarbeitung. Diese wird auf ein Mindestmaß reduziert, sodass der Umfang der Arbeit kurz, aber für Fachleute nachvollziehbar bleibt. Der Umfang liegt bei ca. zwischen 23-35 Seiten, je nach Komplexität des Objekts.
Es findet eine Innen- und Außenbesichtigung durch den Sachverständigen statt.
Das Grundhonorar beträgt hierbei 50% im Vergleich zu dem Grundhonorar bei Verkehrswertgutachten nach
§ 194 BauGB.
ab 650 €*
(inkl. Objektbesichtigung)
Berechnungen gemäß den Vorgaben der zum Wertermittlungsstichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es wird nur eines der Ermittlungsverfahren angewendet. Eine textliche Ausarbeitung ist im Angebot nicht enthalten.
Es findet keine Innen- und Außenbesichtigung durch den Sachverständigen statt.
Das Grundhonorar beträgt hierbei 30% im Vergleich zu dem Grundhonorar bei Verkehrswertgutachten nach
§ 194 BauGB. Kosten für eine Objektbesichtigung entfallen.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit geben Sie ein Kompakt-Wertgutachten in Auftrag.
ab 325 €*
(keine Objektbesichtigung)
Beleihungswertermittlung nach BelWertV – ausführliche Ausarbeitung und Berechnungen gemäß den Vorgaben der zum Wertermittlungsstichtag gültigen Rechtsgrundlagen.
Es findet eine Innen- und Außenbesichtigung durch den Sachverständigen statt.
ab 850 €*
(inkl. Objektbesichtigung)
* netto, es fällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer an
Werde ich im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft tätig, so bildet die Grundlage für das Honorar das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
In allen anderen Fällen kann das Honorar laut § 632 f. BGB frei vereinbart werden.
Ich orientiere mich hierbei an der von der Firma Sprengnetter veröffentlichten Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb):
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